INHALT DIESER SEITE :
Informationen zu den Sportbootführerscheinen
DSV-Jüngstensegelschein
Sportbootführerschein-Binnen / DSV-Führerschein für Binnenfahrt (A)
Sportbootführerschein-See
Sportküstenschifferschein / DSV-Führerschein für Küstenfahrt (BR)
Sportseeschifferschein / DSV-Führerschein für Große Küstenfahrt (BK)
Sporthochseeschifferschein / DSV-Führerschein für Seefahrt (C)
Auszug aus der Infoseite des
Deutschen Segler Verbandes
DSV-Jüngstensegelschein
Der DSV-Jüngstensegelschein gilt nur für junge Segler in ausgewählten begrenzten
Revieren unter fachkundiger Leitung und dient als Befähigungsnachweis zur
Führung von Jollen bis zu 13 qm Segelfläche.
Er wird mit Vollendung des 17. Lebensjahres ungültig.
Die Prüfung zum Jüngstensegelschein wird durch die Prüfungskommission eines
Vereines oder von einer DSV anerkannten Ausbildungsstätte nach den
Zulassungsvoraussetzungen und Prüfungsinhalten der
DSV-Jüngstensegelscheinvorschrift abgenommen.
Hier verlangt die Behörde eine Fahrerlaubnis!
Eine umfangreiche theoretische sowie praktische Ausbildung ist erforderlich, um sich der Prüfung stellen zu können.
Wollen Sie ein Motorboot fahren (Antriebsleistung mehr als 11,03 kW(15 PS), Länge weniger als 15 m), dann ist der Sportbootführerschein-Binnen mit der Antriebsart "Motor" zwingend vorgeschrieben.
Zum Befahren des Rheins benötigen Sie bereits ab 5 PS den amtlichen Sportbootführerschein Binnen.
Zum Befahren des Bodensees erhalten Sie gegen Vorlage des SBF-Binnen bei den Landratsämtern eine Erlaubnis während eines Urlaubs. Zum dauerhaften Befahren benötigen Sie das Bodenseeschifferpantent.
Möchten Sie Segeln, dann benötigen Sie auf einigen, wenigen Gewässern den amtlichen Sportbootführerschein Binnen mit der Antriebsart Segeln (z.B. Berliner Gewässer)
Auf den meisten Gewässern reicht die Vorlage des Segelgrundscheins.
Mindestalter: Motorbootfahren: 16 Jahre / Segeln: 14 Jahre
Innerhalb der drei Seemeilen-Zone ist vom Bundesverkehrsministerium für Segelyachten und für Motorboote mit mehr als 11,03 kW(15 PS ) Antriebsleistung eine Fahrerlaubnis vorgeschrieben:
Kenntnisse des nationalen und internationalen Schifffahrtsrechts, Navigation, Gezeitenkunde, Seemannschaft und Wetterkunde werden bei der Prüfung verlangt. Der Bundesverkehrsminister empfiehlt aus Sicherheitsgründen eine praktische Ausbildung an Bord eines Motorbootes von mindestens fünf Stunden. Prüfungen werden in schriftlicher UND praktischer Form abgehalten!
Mindestalter: 16 Jahre,
Kinder dürfen im Küstenbereich unter Aufsicht Motorboote mit einer Antriebsleistung UNTER 5 PS fahren!
Sportküstenschifferschein
Der amtliche, freiwillige Sportküstenschifferschein kann ab dem 01.10.1999 als
Befähigungsnachweis zum Führen von Yachten in den Küstengewässern erworben
werden.
Der Sportküstenschifferschein gilt für die Gewässer aller Meere im Bereich bis
zu 12 Seemeilen Abstand von der Küste.
Er wird als amtlicher Befähigungsnachweis für Segelyachten (Segel und
Antriebsmaschine) und für Motoryachten (nur Antriebsmaschine) angeboten. Der
Sportküstenschifferschein ist der amtliche Einstiegsschein für das Segeln an der
Küste.
Gute Seemannschaft und die erforderliche Navigation werden hier gefordert.
Voraussetzung für den Erwerb ist der Besitz des Sportbootführerscheines-See und
eine erfolgreiche Teilnahme an einer theoretischen und praktischen Prüfung.
Für die Zulassung zur praktischen Prüfung ist der Nachweis von 300 Seemeilen auf
Yachten im Küstenbereich nach Erwerb des Sportbootführerscheines-See
Voraussetzung.
Die Prüfungen zum Sportküstenschifferschein nehmen diese Prüfungsausschüsse ab.
Der DSV-Führerschein für Küstenfahrt gilt für Yachten unter Segel und mit
Antriebsmaschine im Bereich der Küstenfahrt.
Küstenfahrt umfasst hier alle Gewässer im Geltungsbereich der
Kollisionsverhütungs-Regeln (KVR), seewärts begrenzt durch einen 12
Seemeilen-Bereich vor der Küste.
Das erforderliche theoretische Wissen und das praktische Können vermitteln die
Ausbilder von DSV-Vereinen und die DSV anerkannten Ausbildungsstätten sowie
diverse andere erfahrene Sportbootschulen..
Sportseeschifferschein
Wer über die Küstenfahrt hinaus segeln möchte, sollte den freiwilligen amtlichen
Sportseeschifferschein erwerben.
Da es sich bei diesen Scheinen um qualitativ hochwertige
Befähigungsnachweise handelt, sind gegebenenfalls vorher mit dem
Sportbootführerschein-See, dem Sportküstenschifferschein oder gegebenenfalls dem
DSV-BR-Schein Erfahrungen zu sammeln. (Erfahrungsnachweis: 1000 Seemeilen nach
Erwerb des Sportbootführerschein-See (SBF-See))
Küstennahe Seegewässer im Sinne der Sportseeschifferschein-Verordnung sind die
Gewässer aller Meere bis zu 30 Seemeilen Abstand von der Festlandküste sowie die
Seegebiete der Ost- und Nordsee, des Kanals, des Bristokanals, der Irischen und
Schottischen See, des Mittelmeeres und des Schwarzen Meeres und des Atlantiks.
Die Prüfungen zum Sportseeschifferschein werden durch eine Prüfungskommission,
die von der Zentralen Verwaltungsstelle gebildet wird, nach den Vorschriften der
Sportseeschifferschein-Verordnung abgenommen. Anmeldeformulare und Auskünfte zu
Ort, Zeit und Ablauf erhalten Sie direkt bei:
Zentrale Verwaltungsstelle
Deutscher Segler-Verband
Gründgensstraße 18
22309 Hamburg.
Sporthochseeschifferschein
Wer sicher alle Weltmeere befahren möchte, sollte den
freiwilligen amtlichen Sporthochseeschifferschein erwerben.
Der Sporthochseeschifferschein gilt für die weltweite
Fahrt.
Themenschwerpunkt der rein theoretischen Prüfung
zum Sporthochseeschifferschein ist u.a. die astronomische Navigation.
Voraussetzung: Weitere 1000 Seemeilen nach Erwerb des
Sportseeschifferscheins (SSS)
Prüfungen zum Sporthochseeschifferschein enthalten schriftliche und
mündliche Bereiche, diese werden durch eine Prüfungskommission, welche von der
Zentralen Verwaltungsstelle beordert werden, nach den Vorschriften der
Sporthochseeschifferschein-Verordnung abgenommen. Anmeldeformulare und Auskünfte
zu Ort, Zeit und Ablauf erhalten Sie direkt bei:
Zentrale Verwaltungsstelle
Deutscher Segler-Verband
Gründgensstraße 18
22309 Hamburg.
Die Prüfung zum DSV-C-Schein nehmen die Prüfungsausschüsse des DSV ab.
Der Sporthochseeschifferschein ist Pflicht:
Der Sporthochseeschifferschein (SHSS) ist zum Führen von gewerblichen Ausbildungsyachten und gewerblich genutzten Sportbooten vorgeschrieben.
Miondestalter zum Erwerb des SHSS ist die Vollendung des 18ten
Lebensjahres.
Sie
wünschen weitere Auskünfte:
Deutscher Segler-Verband e.V.
Führerscheine, Segelschulen und Ausbildung
Gründgensstraße 18
22309 Hamburg
Tel: 0 40 / 6 32 00 90
Fax: 0 40 / 63 20 09 28
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