INHALT DIESER SEITE :
Informationen zu den Sportbootführerscheinen
DSV-Jüngstensegelschein
Sportbootführerschein-Binnen / DSV-Führerschein für Binnenfahrt (A)
Sportbootführerschein-See
Sportküstenschifferschein / DSV-Führerschein für Küstenfahrt (BR)
Sportseeschifferschein / DSV-Führerschein für Große Küstenfahrt (BK)
Sporthochseeschifferschein / DSV-Führerschein für Seefahrt (C)

Auszug aus der Infoseite des Deutschen Segler Verbandes


 

DSV-Jüngstensegelschein


Der DSV-Jüngstensegelschein gilt nur für junge Segler in ausgewählten begrenzten Revieren unter fachkundiger Leitung und dient als Befähigungsnachweis zur Führung von Jollen bis zu 13 qm Segelfläche.

Er wird mit Vollendung des 17. Lebensjahres ungültig.

Die Prüfung zum Jüngstensegelschein wird durch die Prüfungskommission eines Vereines oder von einer DSV anerkannten Ausbildungsstätte nach den Zulassungsvoraussetzungen und Prüfungsinhalten der DSV-Jüngstensegelscheinvorschrift abgenommen.









Sportbootführerschein-Binnen 




Sportbootführerschein-See

Sie möchten auf Küstengewässern Bootssport ausüben?

Innerhalb der drei Seemeilen-Zone ist vom Bundesverkehrsministerium für Segelyachten und für Motorboote mit mehr als 11,03 kW(15 PS ) Antriebsleistung eine Fahrerlaubnis vorgeschrieben:

Der Sportbootführerschein-See (SBF-See) ist hier erforderlich.

Kenntnisse des nationalen und internationalen Schifffahrtsrechts, Navigation, Gezeitenkunde, Seemannschaft und Wetterkunde werden bei der Prüfung verlangt. Der Bundesverkehrsminister empfiehlt aus Sicherheitsgründen eine praktische Ausbildung an Bord eines Motorbootes von mindestens fünf Stunden. Prüfungen werden in schriftlicher UND praktischer Form abgehalten!

Mindestalter: 16 Jahre,

Kinder dürfen im Küstenbereich unter Aufsicht Motorboote mit einer Antriebsleistung  UNTER 5 PS fahren!



Sportküstenschifferschein 

Der amtliche, freiwillige Sportküstenschifferschein kann ab dem 01.10.1999 als Befähigungsnachweis zum Führen von Yachten in den Küstengewässern erworben werden.

Der Sportküstenschifferschein gilt für die Gewässer aller Meere im Bereich bis zu 12 Seemeilen Abstand von der Küste.

Er wird als amtlicher Befähigungsnachweis für Segelyachten (Segel und Antriebsmaschine) und für Motoryachten (nur Antriebsmaschine) angeboten. Der Sportküstenschifferschein ist der amtliche Einstiegsschein für das Segeln an der Küste.
Gute Seemannschaft und die erforderliche Navigation werden hier gefordert.

Voraussetzung für den Erwerb ist der Besitz des Sportbootführerscheines-See und eine erfolgreiche Teilnahme an einer theoretischen und praktischen Prüfung.

Für die Zulassung zur praktischen Prüfung ist der Nachweis von 300 Seemeilen auf Yachten im Küstenbereich nach Erwerb des Sportbootführerscheines-See Voraussetzung.

Die Prüfungen zum Sportküstenschifferschein nehmen diese Prüfungsausschüsse ab.

Der DSV-Führerschein für Küstenfahrt gilt für Yachten unter Segel und mit Antriebsmaschine im Bereich der Küstenfahrt.
Küstenfahrt umfasst hier alle Gewässer im Geltungsbereich der Kollisionsverhütungs-Regeln (KVR), seewärts begrenzt durch einen 12 Seemeilen-Bereich vor der Küste.

Das erforderliche theoretische Wissen und das praktische Können vermitteln die Ausbilder von DSV-Vereinen und die DSV anerkannten Ausbildungsstätten sowie diverse andere erfahrene Sportbootschulen..








Sportseeschifferschein 
Wer über die Küstenfahrt hinaus segeln möchte, sollte den freiwilligen amtlichen Sportseeschifferschein erwerben.

Da es sich bei diesen Scheinen um qualitativ hochwertige Befähigungsnachweise handelt, sind gegebenenfalls vorher mit dem Sportbootführerschein-See, dem Sportküstenschifferschein oder gegebenenfalls dem DSV-BR-Schein Erfahrungen zu sammeln. (Erfahrungsnachweis: 1000 Seemeilen nach Erwerb des Sportbootführerschein-See (SBF-See))

Küstennahe Seegewässer im Sinne der Sportseeschifferschein-Verordnung sind die Gewässer aller Meere bis zu 30 Seemeilen Abstand von der Festlandküste sowie die Seegebiete der Ost- und Nordsee, des Kanals, des Bristokanals, der Irischen und Schottischen See, des Mittelmeeres und des Schwarzen Meeres und des Atlantiks.

Die Prüfungen zum Sportseeschifferschein werden durch eine Prüfungskommission, die von der Zentralen Verwaltungsstelle gebildet wird, nach den Vorschriften der Sportseeschifferschein-Verordnung abgenommen. Anmeldeformulare und Auskünfte zu Ort, Zeit und Ablauf erhalten Sie direkt bei:

Zentrale Verwaltungsstelle
Deutscher Segler-Verband
Gründgensstraße 18
22309 Hamburg.








Sporthochseeschifferschein 

Wer sicher alle Weltmeere befahren möchte, sollte den freiwilligen amtlichen Sporthochseeschifferschein erwerben.

Der Sporthochseeschifferschein gilt für die weltweite Fahrt.

Themenschwerpunkt der rein theoretischen Prüfung zum Sporthochseeschifferschein ist u.a. die astronomische Navigation.

Voraussetzung: Weitere 1000 Seemeilen nach Erwerb des Sportseeschifferscheins (SSS)

  Prüfungen zum Sporthochseeschifferschein enthalten schriftliche und mündliche Bereiche, diese werden durch eine Prüfungskommission, welche von der Zentralen Verwaltungsstelle beordert werden, nach den Vorschriften der Sporthochseeschifferschein-Verordnung abgenommen. Anmeldeformulare und Auskünfte zu Ort, Zeit und Ablauf erhalten Sie direkt bei:

Zentrale Verwaltungsstelle
Deutscher Segler-Verband
Gründgensstraße 18
22309 Hamburg.



Die Prüfung zum DSV-C-Schein nehmen die Prüfungsausschüsse des DSV ab.

Der Sporthochseeschifferschein ist Pflicht:

Der Sporthochseeschifferschein (SHSS) ist zum Führen von gewerblichen Ausbildungsyachten und gewerblich genutzten Sportbooten vorgeschrieben.

Miondestalter zum Erwerb des SHSS ist die Vollendung des 18ten Lebensjahres.





Sie wünschen weitere Auskünfte:

Deutscher Segler-Verband e.V.
Führerscheine, Segelschulen und Ausbildung
Gründgensstraße 18
22309 Hamburg

Tel: 0 40 / 6 32 00 90
Fax: 0 40 / 63 20 09 28

zurpück






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